Urlaub mit Hund

Ihr Vierbeiner ist im Urlaub immer dabei? Dann sind Sie auf Usedom goldrichtig. In allen Wohnungen der „Sandburg“ sind Hunde erlaubt und auch am Strand können sich Hunde austoben.
Auf der Insel Usedom gelten für den Aufenthalt mit Hunden am Strand bestimmte Regelungen, die je nach Saison und Strandabschnitt variieren. Hier ein Überblick: Ostsee24.de
🐾 Hauptsaison
(01. Mai – 30. September)
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Zugangsbeschränkung: In dieser Zeit dürfen Hunde nur an speziell ausgewiesenen Hundestränden mitgeführt werden.
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Leinenpflicht: An fast allen Hundestränden besteht Leinenpflicht. In einigen ruhigeren Abschnitten außerhalb der Seebäder wird diese Regel jedoch nicht immer streng kontrolliert.
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Ausnahmen: In der Gemeinde Heringsdorf (einschließlich Ahlbeck und Bansin) dürfen Hunde in der Hauptsaison zwischen 20:00 Uhr und 08:00 Uhr auch an den allgemeinen Stränden spazieren gehen, sofern sie angeleint sind.
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🐾 Nebensaison
(01. Oktober – 30. April)
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Zugang: Während der Nebensaison sind Hunde an allen Strandabschnitten erlaubt. Jedoch gilt auch in dieser Zeit grundsätzlich Leinenpflicht.
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📍 Hundestrände auf Usedom
Die Insel bietet zahlreiche Hundestrände mit guter Infrastruktur, darunter
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Karlshagen: Zwischen den Strandabschnitten 10 L und 10 K.
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Zinnowitz: Am Strandaufgang 8 B.
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Ückeritz: Erreichbar über die Aufgänge 4 A, 4 E, 4 M und 4 Z.
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Trassenheide: Mehrere Abschnitte, z. B. 9L bis 9I1 und 9C4 bis 9C2.
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Ahlbeck: Nahe der polnischen Grenze, z. B. Aufgänge 1/A1 und 1/A2.
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An den Strandaufgängen finden Sie in der Regel Hinweisschilder mit den geltenden Regeln sowie Spender für Kotbeutel.
⚠️ Weitere Hinweise
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Leinenpflicht: In den meisten Gemeinden besteht ganzjährig Leinenpflicht, sowohl am Strand als auch im Ort.
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Hinterlassenschaften: Bitte entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes in den dafür vorgesehenen Behältern.
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Sonnenschutz: Denken Sie an ausreichend Wasser und Schattenplätze für Ihren Hund, insbesondere an heißen Tagen.
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Für einen entspannten Urlaub mit Ihrem Vierbeiner empfiehlt es sich, die örtlichen Regelungen zu beachten und Rücksicht auf andere Strandbesucher zu nehmen.
Wir sind selber Hundebesitzer und unsere Fellnase ist natürlich bei jedem Aufenthalt auf Usedom dabei. Generell ist meine Meinung: Solange man niemanden stört, ist alles erlaubt 😉 Ich lasse unsere Labi-Dame z.B. solange frei am Strand laufen, solange Sie niemanden stört. Vor allem morgens, wenn wir fast allein sind, darf sie am Strand spielen und baden (also bei uns am „normalen“ Strand, nicht dem Hundestrand). Tagsüber gehen wir aber natürlich an den Hundestrand. Am Hundestrand läuft kaum ein Hund an der Leine. Die sollen ja rumtollen, baden und spielen. Wen das stört, der soll nicht an den Hundestrand gehen! Wie gesagt, das ist nur meine Meinung.